Die Impressum-Pflicht gilt für jede Handwerker-Website, die geschäftlich betrieben wird, also für praktisch jeden Betrieb. Trotzdem sehen wir beim Website-Check fast jede Woche Seiten, bei denen das Impressum fehlt, veraltet ist oder sich hinter drei Klicks versteckt. Das ist ärgerlich, weil genau diese Seiten das Ziel von Abmahnungen werden, und weil die Lösung wenig Aufwand kostet. Dieser Ratgeber zeigt, welche Angaben auf die Website gehören, was in die Datenschutzerklärung muss und woran Betriebe am häufigsten scheitern. Ein Hinweis vorweg: Wir sind Webdesigner, keine Anwälte. Dieser Text erklärt die Grundlagen, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei Besonderheiten lassen Sie die Texte prüfen.
Woher die Pflicht kommt
Die Anbieterkennzeichnung regelt in Deutschland § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Wer redaktionelle Inhalte wie einen Blog oder Ratgeber veröffentlicht, muss zusätzlich § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) beachten und eine inhaltlich verantwortliche Person nennen. Für die Datenschutzerklärung gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), vor allem Artikel 13.
Checkliste: Das gehört ins Impressum eines Handwerksbetriebs
- Name und Anschrift. Bei Einzelunternehmen der vollständige Vor- und Nachname, bei Gesellschaften die Firma mit Rechtsform (z. B. GmbH) und die vertretungsberechtigte Person. Ein Postfach reicht nicht, es muss eine ladungsfähige Anschrift sein.
- Kontakt. E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit, in der Praxis die Telefonnummer.
- Handwerkskammer und Berufsbezeichnung. Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, nennen die zuständige Handwerkskammer. Bei Meistertiteln gehört die Berufsbezeichnung und der Staat dazu, in dem sie verliehen wurde. Wer in der Handwerksrolle steht, nennt außerdem die zuständige Aufsichtsbehörde (meist die Kammer) und bei Bedarf die Betriebsnummer.
- Register. Falls der Betrieb im Handelsregister eingetragen ist: Registergericht und Registernummer.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wenn vorhanden, muss sie genannt werden. Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben in der Regel keine, dann kann der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung sinnvoll sein, Pflicht im Impressum ist er nicht.
- Verantwortlich für den Inhalt. Sobald Sie Blogbeiträge, Ratgeber oder Nachrichten veröffentlichen, nennen Sie eine verantwortliche Person mit Anschrift (§ 18 Abs. 2 MStV).
- Streitschlichtung. Der Hinweis zur Online-Streitbeilegung der EU ist seit Juli 2025 nicht mehr nötig, weil die Plattform eingestellt wurde. Der Hinweis, ob Sie an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilnehmen, bleibt für viele Betriebe Pflicht (§ 36 VSBG), meist in der Form: „Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
Checkliste: Das gehört in die Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung erklärt, welche Daten Ihre Website verarbeitet. Bei einer einfachen Handwerker-Seite ohne Tracking ist das überschaubar:
- Verantwortlicher mit Name, Anschrift und Kontakt, also dieselben Angaben wie im Impressum.
- Hosting und Server-Logdateien. Welcher Hoster, welche Daten (IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Seite), auf welcher Rechtsgrundlage (berechtigtes Interesse am sicheren Betrieb) und wie lange gespeichert wird.
- Kontaktformular und E-Mail. Was mit den Angaben passiert, wie lange sie aufbewahrt werden und dass sie nicht weitergegeben werden.
- Eingebundene Dienste. Google Maps, YouTube-Videos, Schriften von fremden Servern, Social-Media-Buttons: Jeder Dienst braucht einen Absatz und meist eine Einwilligung. Wer darauf verzichtet, braucht auch kein Cookie-Banner.
- Rechte der Betroffenen. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
Die fünf häufigsten Fehler
- Impressum fehlt auf Unterseiten oder ist nicht erreichbar. Es muss von jeder Seite mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein, der Link gehört in die Fußzeile.
- Veraltete Angaben. Umzug, neue Rechtsform, neuer Inhaber: Das Impressum wird vergessen. Einmal im Jahr prüfen.
- Kopiertes Impressum. Ein Impressum von einer anderen Seite kopiert, mit falscher Kammer oder fremder Registernummer. Besser mit einem Generator erstellen und gegenlesen.
- Cookie-Banner ohne Grund oder Tracking ohne Banner. Wer Google Analytics oder Facebook-Pixel nutzt, braucht eine Einwilligung vor dem Setzen der Cookies. Wer nichts davon nutzt, braucht kein Banner.
- Schriften von Google-Servern. Das Nachladen von Google Fonts hat eine Abmahnwelle ausgelöst. Schriften gehören auf den eigenen Server oder man nutzt Systemschriften.
So machen wir es bei unseren Websites
Jede Website von SBQ-Media bekommt Impressum und Datenschutzerklärung auf den Betrieb angepasst, mit den Angaben, die Sie uns im Startgespräch geben: Kammer, Rechtsform, Steuernummer, Ansprechpartner. Wir messen Besucher ohne Cookies, laden keine fremden Schriften und betten keine Fremddienste ein, deshalb kommen unsere Seiten ohne Cookie-Banner aus. Die Rechtstexte sind im Festpreis von 750 € enthalten; die rechtliche Prüfung bleibt beim Betrieb, bei besonderen Anforderungen empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre jetzige Seite sauber ist: Der kostenlose Website-Check schaut auch auf Impressum und Datenschutz, oder Sie fragen direkt ein Angebot an.